Trainer*innen-Lizenzen setzen im Allgemeinen praktisches und theoretisches Wissen über eine Sportart  voraus. Eine Trainer*in-Lizenz dient in erster Linie dazu, einheitliche Qualitätsstandards für Betreuer in den jeweiligen Sportarten zu gewährleisten. Die Lizenz wird in der Regel durch die Sportfachverbände nach einer Ausbildung für eine befristete Zeit vergeben. Während der Ausbildung werden festgelegte Inhalte vermittelt, die sich in der Regel in allgemeine Grundlagen und sportartspezifische Kenntnisse unterteilen.

 

Die Ausbildung zum Trainer*innen qualifiziert für den sportartspezifischen Breiten- oder Leistungssport. Im Gegensatz zu den Übungsleitern sind Trainer*innen nur in einer bestimmten Sportart tätig z. B. als Trainer*in im Schwimmen.

 

Übungsleiter*innen werden im Gegensatz zu Trainer*innen sportartübergreifend ausgebildet. Das bedeutet, dass sie sich nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt  in einer bestimmten Sportart qualifizieren.

 

Abgeschlossen werden alle Ausbildungsgänge nach einer festgelegten Anzahl von Lerneinheiten (LE) mit einer DOSB-Lizenz. Dabei gibt es vier Lizenzebenen, die sich stufenweise aufbauen:

1. Lizenzstufe: C-Lizenz (Einstiegsebene) 2. Lizenzstufe: B-Lizenz (Aufbauende Ebene) 3. Lizenzstufe: A-Lizenz (Obere Ebene) 4. Lizenzstufe: Diplomebene

 

  

Trainer*in C - Leistungssport

 

Normalerweise beginnt die Trainer*innen-Karriere in der Kinder- und Jugendarbeit im eigenen Verein. Um den vielen Herausforderungen des Trainings gerecht zu werden und die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen zu erweitern, steigen die meisten Trainer*innen in die Ausbildung „Trainer*in C-Leistungssport“ in ihrer Sportart ein.  Die Lehrgänge werden in unterschiedlichen Modulen – oft verteilt auf 8-10 Wochenenden oder als Wochenblöcke – angeboten und dauern insgesamt meist ca. ein halbes Jahr.

 

 

Trainer*in B - Leistungssport

 

Etwa ein Viertel der C-Trainer im Leistungssport entscheiden sich für eine Qualifizierung auf der nächsten Lizenzstufe B. In dieser Ausbildung von weiteren 60 Lerneinheiten erweitern sie ihre Kenntnisse und Kompetenzen für das Aufbau- und Anschlusstraining der Sporttreibenden.

 

 


Trainer*in A - Leistungssport

 

Ein Drittel der Trainer*innen B im Leistungssport entscheidet sich, noch einen Schritt weiterzugehen und eine Ausbildung auf der 3. Lizenzstufe (A) zu absolvieren. Diese Trainer arbeiten im Hochleistungsbereich der Vereine und sind häufig als Kader-Trainer im Verband tätig. Zu einem solchen Ausbildungsgang wird man nur zugelassen, wenn man vom zuständigen Landesfachverband dafür empfohlen wurde.

 

 

Diplom - Trainer*in

Um den besonderen Herausforderungen im Hochleistungssport gerecht zu werden, bietet sich für qualifizierte Trainer*innen mit einer A-Lizenz die Möglichkeit, an der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes ein Diplom-Studium anzuschließen. In mindestens 1300 Lerneinheiten bietet die Trainerakademie differenzierte Lehrgänge, die für die Gestaltung eines systematischen, leistungssportlichen Trainings auf höchstem Niveau qualifizieren.

 

 

Fort- und Weiterbildung

 

Wie in anderen Lebensbereichen ist es auch im Sport notwendig, sich regelmäßig weiterzubilden und Erlerntes aufzufrischen. Außerdem können sich Anforderungen an Vereinsmitarbeiter durch gesellschaftlichen Wandel oder neue fachliche Entwicklungen immer wieder verändern.

Deswegen müssen die erworbenen Lizenzen regelmäßig verlängert bzw. bestätigt werden. Die Lizenzen werden in der Regel für eine Dauer von vier Jahren ausgestellt, in manchen Bereichen zwei Jahre, und müssen dann durch eine Fortbildungsveranstaltung verlängert werden. Durch diese ständige Verpflichtung zur Fortbildung wird der organisierte Sport dem Anspruch gerecht, das Angebot in den Vereinen dauerhaft aktuell und qualitativ hochwertig zu halten.

 
    

Ausbildung der Trainer*innen - Breiten- und Leistungssport "Schwimmen"  

 

Um für eine Ausbildung zugelassen zu werden, muss man Mitglied in einem Sportverein und mindestens 16 Jahre alt sein, je nach Ausbildungsgang auch älter. Außerdem ist der Nachweis eines 16-stündigen „Erste-Hilfe-Kurses“ notwendig, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Die Ausbildung als "Rettungsschwimmer/in" in der Stufe Silber oder Bronze, sowie der Sportübergreifende Grundlehrgang des DOSB sind Voraussetzungen für die Ausbildung Trainer/in C - Breiten-und Leistungssport "Schwimmen".

Anschließend findet die Ausbildung "Trainerassistent*in" und in weiteren zwei Modulen "Trainer*in C" statt.

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer praktischen und theoretischen Prüfung.

Notwendig und ebenfalls Voraussetzung für den Erwerb der Trainer*in-Lizenz ist der Erwerb einer Wettkampfrichter*in-Lizenz.

 

Zu den Ausbildungsinhalten können hier die Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimmverbandes e.V.herunter geladen werden.