Willkommen auf der Homepage der Abteilung Schwimmen, bei SG MotorGohlisNord e.V.! Auf den Seiten unserer Homepage findet Ihr aktuelle Informationen und Termine, Wissenswertes über die Sportart Schwimmen und das Training, sowie über unseren Verein und die Abteilung. Für Fragen, nutzt bitte unsere Kontaktmöglichkeiten. |
10.05.2023 Protokoll des Einladungswettkampfes am 06.05.2023 Hier geben wir das Protokoll unseres Einladungswettkampfes, am 06.05.2023 bekannt. Vielen Dank für diesen gelungenen Tag und unsere Glückwünsche an allle platzierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hier geht es zum --> Protokoll | ||
12.03.2023 Kampfrichter*in gesucht ! Liebe Sportler*innen, Geschwister, Eltern und Angehörige, wer möchte uns bei Wettkämpfen ehrenamtlich unterstützen und sich zur Kampfrichterin oder Kampfrichter (ab 14 Jahren) ausbilden lassen? Kampfrichter sind eine Art "Schiedsrichter-Assistent", die verschiedene Funktionen während des Wettkampfes wahrnehmen. Interesse am Schwimmsport und Grundkenntnisse der vier Schwimmlagen sind wünschenswert. Alles Wissenswerte lernt man in einem Lehrgang des Sächsischen Schwimmberbandes in Leipzig. Die Kosten der Schulung trägt die SG Motor Gohlis Nord e.V. - Abteilung Schwimmen. Bei Interesse, erhaltet Ihr weitere Informationen bei Erik Breitbarth, Domenik Bahlke-Barteck oder schreibt eine E-Mail an: mogono-schwimmen@web.de. | ||
15.02.2023 „KOMM IN BEWEGUNG. KOMM ZU UNS. DEIN VEREIN: SPORT, NUR BESSER.“ Ein Förderprogramm des DOSB. Im Zeitraum 24. Januar 2023 bis 31. August 2023 können Sportvereinsschecks gebucht werden. Insgesamt 150.000 Sportvereinschecks stehen zum Download zur Verfügung und können von Menschen, die noch nicht in einem Sportverein Mitglied sind, als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in Höhe von 40,00 Euro in Sportvereinen eingelöst werden. | ||
12.02.2023 Nutzung der Bistros in den Schwimmhallen der Sport-und Bäder GmbH Liebe Sportler*innen, Eltern und Angehörige, während des Trainings besteht die Möglichkeit in den Bistros der Schwimmhallen das Training zu verfolgen und die Sportler*innen zu beobachten. Die Bistros werden durch die Sport-und Bäder GmbH, ein Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, betrieben. In den Bistros besteht die Möglichkeit das dortige Angebot an kleinen Snacks und Getränken sowie Schwimmartikeln zu nutzen. Wir möchten Sie und euch, im Hinblick auf den Erhalt der Bistros, bitten dies zu tun. Die Abteilung Schwimmen erhält keine Provision aus diesen verkäufen, ist jedoch auch am Erhalt der Bistros in den Schwimmhallen, für alle Sportler*innen, Eltern und Angehörige interessiert! | ||
07.10.2022 Der Nachweis über die Sportgesundheit wurde neu geregelt! Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, Der Nachweis über die Sportgesundheit ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training und an Wettkämpfen. Die Sportgesundheit und deren Nachweis wird im § 11 der Allgemeinen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) geregelt. Die Ermittlung der Sportgesundheit, das heißt: die ärztliche Vorsorgeuntersuchung im Sinne einer Gesundheitsuntersuchung (Was wird bei einer Gesundheitsuntersuchung gemacht? --> mehr lesen) dient der Erkennung latenter oder bereits vorhandener Krankheiten, die eine Gefährdung darstellen könnten. Die Vorsorgeuntersuchung soll gesundheitliche Risiken mindern oder vermeiden helfen und eine optimale Ausübung von Sport und körperlicher Aktivität für jeden Sporttreibenden ermöglichen. Die Leitung, Trainerinnen und Trainer, sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter der SG MoGoNo e.V. - Abteilung Schwimmen haben bereits vor einigen Jahren beschlossen einen Nachweis über die Sportgesundheit im Sinne aller Schwimmerinnen und Schwimmer auch für den Trainingsbetrieb einzufordern. In der Sitzung der Übungsleiter*innen am 05.10.2022 wurde der Nachweis über die Sportgesundheit aller Sportler*innen der Abteilung Schwimmen bei SG MoGoNo e.V. neu geregelt. Alle Sportler*innen weisen ihre Sportgesundheit bei Eintritt in den Verein – gleichzeitig mit Aufnahmeantrag – nach. Im Verlauf der Mitgliedschaft in der Abteilung Schwimmen bei SG MoGoNo e.V. weisen Sportler*innen ab einem Alter von 36 Jahren ihre Sportgesundheit in einem Turnus von 3 Jahren nach. Ausgenommen sind Sportler*innen welche an Wettkämpfen der Abteilung Schwimmen teil nehmen und / oder Inhaber*in einer Lizenz des jeweiligen Jahres sind. Für diese Sportler*innen ist ein Nachweis im jeweiligen Jahr der Lizenz zwingend erforderlich. Diese Regelung gilt ab 01.01.2023. Es soll ein Übergang in die neue Regelung geschaffen werden. Aus diesem Grund bitten wir alle Sportler*innen im Jahr 2023, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in unseren Verein und des Alters, einen Nachweis über die Sportgesundheit zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit diesen Nachweis persönlich, per Email oder postalisch einzureichen. Für Fragen stehen euch die Trainerinnen und Trainer gern zur Verfügung. Vielen Dank! Euer Trainer-Team | ||
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Die letzte Aktualisierung unserer Homepage: 21.05.2023 23:18:44