Leiterin der Abteilung
und Kontakt: Frau Elfriede Preuß
Unsere Sprechzeiten findet Ihr hier !
Veranstaltungen |
23. März 2019 | Sprintpokal, SV 1919 Grimma e.V. |
30. März 2019 | Vereinsschwimmfest, SV Eisleben-Sangerhausen e.V. |
11. Mai 2019 |
EWK und kindgerechter WK, SG MoGoNo e.V. |
News |
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Informationen zu aktuellen Änderungen in der SG Motor Gohlis Nord e.V. - Abteilung Schwimmen
Gesundheitspass Alle Schwimmerinnen und Schwimmer sind für ihre Sportgesundheit selbst verantwortlich. Dies gilt im Training, sowie im Wettkampf (§ 8 Absatz 1 DSV Wettkampfbestimmungen - Allg. Teil) Die Abteilung Schwimmen muss die Sportgesundheit der Schwimmerinnen und Schwimmer mit jeder Meldung zu einem Wettkampf bestätigen (§ 8 Absatz 2 DSV Wettkampfbestimmungen - Allg. Teil) Diese Bestätigung ist nur mit der Vorlage eines Nachweises über die Sportgesundheit jeder Schwimmerin und jedes Schwimmers möglich. Die Leitung, Trainerinnen und Trainer, sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter der Abteilung Schwimmen haben beschlossen einen Nachweis über die Sportgesundheit im Sinne aller Schwimmerinnen und Schwimmer für den Trainingsbetrieb einzufordern. Die Gesundheitspässe werden für alle Schwimmerinnen und Schwimmer, welche noch keinen Gesundheitspass vorgelegt haben oder einen ungültige Gesundheitspass besitzen, ausgegeben. Wir bitten um Rückgabe innerhalb von vier Wochen nach Ausgabe oder im letzten Monat der Gültigkeit des Gesundheitspasses. Eine Teilnahme an einem Wettkampf, ohne gültigen Gesundheitspass, ist nicht möglich. Vor allem im Interesse des Kindes und um die Teilnahme am Trainingsbetrieb nicht zu gefährden, bitten wir die Untersuchung regelmäßig und rechtzeitig bei einem niedergelassenen Sportarzt oder Hausarzt vornehmen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, dass eventuelle Kosten nicht von der Abteilung übernommen werden können.
Lizenzgebühren Die jährlichen Lizenzgebühren für Schwimmerinnen und Schwimmer, welche an Wettkämpfen teilnehmen, wurden ab dem 01.01.2018 durch den Deutschen Schwimmverband (DSV) angehoben. Die Abteilung Schwimmen übernimmt einen Teil der Lizenzgebühren. Die anteilige Lizenzgebühr der Schwimmerinnen und Schwimmer wurde wie folgt festgelegt: 1. unter AK 20 beträgt die anteilige Lizenzgebühr 10,00 Euro, jährlich 2. ab AK 20 beträgt die anteilige Lizenzgebühr 20,00 Euro, jährlich Alle Schwimmerinnen und Schwimmer, welche in an einem Wettkampf teilnehmen, zahlen die Lizenzgebühr bei ihrer Trainerin oder ihrem Trainer ein. Ohne eine Zahlung der Lizenzgebühr ist eine Teilnahme an einem Wettkampf im laufenden Jahr nicht möglich. Die Schwimmerinnen und Schwimmer, welche in diesem Jahr zum ersten mal zu einem Wettkampf gemeldet werden, bezahlen die Lizenzgebühr vor dem ersten Wettkampf bei ihrer Trainerin oder ihrem Trainer ein.
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Die letzte Aktualisierung unserer Homepage: 13.02.2019 22:46:00